Ministerium
des Innern Sachsen-Anhalt, 18.01.2004:
Pressemitteilung Nr.: 003/04
Innenminister Klaus Jeziorsky:
Zentrale Unterbringung ausreisepflichtiger
Ausländer hat sich bewährt und wird fortgeführt
Nach eingehender Prüfung hat Innenminister Klaus Jeziorsky
festgelegt, dass die zentrale Unterbringung ausreisepflichtiger ausländischer
Bürger in Halberstadt weitergeführt wird.
"Grundgedanke der zentralen Unterbringung ist eine Kombination aus sozialer
Betreuung und ausländerrechtlicher Beratung, insbesondere über Programme
zur Unterstützung freiwilliger Rückkehr, die durch Sozialarbeiter
und Dolmetscher erfolgt und bei dezentraler Unterbringung in den kreisfreien
Städten und Landkreisen so nicht gewährleistet werden könnte",
so der Innenminister. Den Ausländern solle verdeutlicht werden, dass durch
die Ausreisepflicht keine Aufenthaltsperspektive in Deutschland und damit keine
Alternative zur Ausreise bestehe.
Jeziorsky: "Einige ausreisepflichtige Ausländer kommen ihrer Mitwirkungspflicht
bei der Beschaffung von Pass-Ersatz-Papieren nicht nach. Dadurch können
aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden. Aus diesen Gründen
und auch als Zeichen, dass die Nichtmitwirkung bei der Pass-Ersatz-Beschaffung
nicht toleriert wird, wurde im Januar 2002 ein Modellprojekt in der Zentralen
Anlaufstelle für Asylbewerber (in Halberstadt gestartet, um das Verfahren
zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit zu intensivieren."
Bis zu 100 ledige männliche Personen, die sich beharrlich weigern, an der
Pass-Ersatz-Beschaffung mitzuwirken, sollen hier untergebracht werden. Zwischenzeitlich
wurde der unterzubringende Personenkreis auf kinderlose Ehepaare erweitert."
Mit Rücksicht auf die übrigen Bewohner der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber in Halberstadt und zur Vermeidung eines Konfliktpotentials
im Umfeld der Anlaufstelle seien Straftäter und zu Gewalttätigkeiten
neigende Personen von der Unterbringung ausgenommen. Ausreisepflichtige Ausländer
aus Herkunftsländern, in die zur Zeit aus tatsächlichen Gründen
nicht abgeschoben werden kann, werden ebenfalls nicht der Einrichtung zugewiesen.
Seit Beginn des Modellprojektes wurden der Einrichtung 106 Ausländer (Stand
Oktober 2003) durch die Ausländerbehörden zugewiesen. Davon sind nach
der Zuweisung bis zum Stichtag 52 Personen freiwillig ausgereist bzw. untergetaucht.
Des Weiteren sind 8 vollzogene Abschiebungen nach Identitätsfeststellungen
und 9 Identitätsfeststellungen als Voraussetzung für weitere Abschiebungen
zu verzeichnen
Insgesamt sei festzustellen, dass das Grundanliegen, die Verbesserung des Verfahrens
zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit, durch die
zentrale Unterbringung wesentlich gefördert werde, unterstrich der Minister.
Aus dieser Situation heraus sei es bedeutend leichter als bei der Unterbringung
in den kreisfreien Städten und Landkreisen, Maßnahmen zur Identitätsfeststellung
umzusetzen. Dieses um so mehr, als den Kommunen das dafür erforderliche
Fachpersonal nicht zur Verfügung stehe. Auch der Landkreis Halberstadt
als die unmittelbar betroffene Kommune bewerte in seinem Erfahrungsbericht das
Projekt als wichtigen Schritt zur Klärung der Identität ausreisepflichtiger
Ausländer und trete für eine Weiterführung der Maßnahme
ein.
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